FAKT II-Maßnahmen E7 und E8 - Verlängerung Aussaatzeit bis zum 15. Juni 2023

FAKT II-Maßnahmen E7 und E8 - Verlängerung Aussaatzeit bis zum 15. Juni 2023

 

derzeit sind auf dem Markt die Saatgutmischungen für die FAKT II-Maßnahmen E7 (Blüh-,

Brut- und Rückzugsflächen für Niederwild) und E8 (Brachebegrünung mit mehrjährigen

Blühmischungen) nur noch eingeschränkt bzw. nicht mehr erhältlich. Eine Nachproduktion

einzelner Mischungen durch die Saatgutfirmen ist vorgesehen.

Gleichzeitig gibt es in mehreren Regionen witterungsbedingte Verzögerungen bei der Maiansaat

dieser Mischungen, sodass die Einsaat häufig nicht bis zum 15. Mai 2023 realisiert

werden kann.

Unter Berücksichtigung der genannten Punkte und mit Blick auf die hohe Bedeutung der

Maßnahmen für die Biodiversität wird daher in 2023 ausnahmsweise eine verlängerte Aussaatzeit

bei den FAKT II-Maßnahmen E7 und E8 bis spätestens 15. Juni 2023 ermöglicht.

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