Informationen für Gastgeberinnen und Gastgeber auf Ferienhöfen

Beitrag aktualisiert am 28.05.2020

Information für Gastgeberinnen und Gastgeber auf Ferienhöfen

Seit einigen Wochen leben wir mit der Corona Pandemie und deren Folgen. So durften zu Saisonbeginn die Gästeunterkünfte nicht vermietet und die Gaststätten nicht geöffnet werden.

Seit 18. Mai wird der Tourismus und die Gastronomie in Baden-Württemberg schrittweise geöffnet. So dürfen Ferienwohnungen wieder vermietet werden, wenn eine Selbstversorgung möglich ist. Und vor allem müssen die gültigen Infektionsschutzmaßnahmen des RKI eingehalten werden um die Gesundheit der Gäste, Mitarbeiter und Anbieter zu gewährleisten.

Damit werden neue Herausforderungen an die Anbieter gestellt. Um den Wiedereinstieg zu erleichtern haben Verbände und Organisationen sehr hilfreiche Checklisten erstellt.

Sie sind unter folgendem Link abrufbar:

https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.LW,Lde/Startseite/Betrieb+und+Umwelt/Diversifizierung+und+Corona

In der Corona Verordnung Baden-Württemberg sind die jeweils aktuellen Beschlüsse – auch zur Öffnung im Tourismus und in der Gastronomie-  der Landesregierung gegen die Coronavirus Ausbreitung eingestellt:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

 

Sicher freuen sich viele Menschen wieder Urlaub machen zu dürfen oder in Ihrer Gastronomie verwöhnt zu werden. Informieren Sie deshalb auf Ihrer Homepage, dass Sie um die Gesundheit Ihrer Gäste bemüht sind und entsprechende Hygienemaßnahmen umsetzen.

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