Rundschreiben Nr. 2 Korrektur in eigener Sache zu den Sperrfristen

Rundschreiben Nr. 2 Korrektur in eigener Sache zu den Sperrfristen:

Entwässerungsgrabenräumung ist im Zeitraum vom 15.August bis zum 31.Oktober erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraumes bedarf die Räumung der Genehmigung.

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