Allgemeinverfügung LRA BSK - Verbot der Wasserentnahme bis zum 16. Juli – Aufgrund der anhaltenden Trockenheit
Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wird in allen Städten und Gemeinden des Bodenseekreises untersagt.
Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Wasserentnahme aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, werden befristet bis zum Außerkrafttreten dieser Allgemeinverfügung widerrufen.
Die Regelungen gelten nicht für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Die Regelungen gelten nicht für die Wasserentnahme aus dem Bodensee.
Lesen Sie hierzu die Allgemeinverfügung, die Sie hier anschauen können:
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