Pressemitteilung zur – Glyphosat- Eilverordnung
Was gilt aktuell?
Bis zum 31. Dezember 2023 gelten die Regelungen wie bisher: Anwendungsbeschränkungen für Glyphosat entsprechend der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und noch kein vollständiges Anwendungsverbot.
Die am 12. Dezember 2023 von Herrn Bundesminister Özdemir unterzeichnete Eilverordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2023 in Kraft. Sie verschiebt das eigentlich am 1. Januar 2024 in Kraft tretende Anwendungsverbot um sechs Monate. Ebenso hält sie die bisherigen Anwendungsbeschränkungen für sechs Monate aufrecht, die mit der geltenden Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zum 1. Januar 2024 aufgehoben worden wären.
Durch die Eilverordnung wird es bis mindestens 30. Juni 2024 kein vollständiges Anwendungsverbot, dafür aber weiterhin die bisherigen Beschränkungen für die Glyphosatanwendung geben. In der Zwischenzeit wird das BMEL eine ordentliche Verordnung erarbeiten.
In der Anlage lesen Sie die Pressemitteilung des BMEL zur Glyphosateilverordnung
Weitere Informationen finden Sie unter der Webseite des BMEL BMEL - Fragen und Antworten (FAQ) https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-glyphosat/FAQ-glyphosat_List.html
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