Eilverordnung – temporäre Zulassung von Impfstoffen gegen den Blauzungenvirus BTV-3
„Die landwirtschaftlichen Viehbetriebe im Land sind aufgerufen, ihren Tierbestand ergänzend gegen die Blauzungenkrankheit Serotyp 3 zu impfen, um einen Eintrag nach Baden-Württemberg zu verhindern“
Nähere Infos entnehmen Sie der beigefügten Pressemeldung

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